Wenn du nach einer Kündigung 7 Monate krankgeschrieben bist, kann sich dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) verkürzen. Grundsätzlich gilt, dass die Dauer des Anspruchs auf ALG I von der Dauer der vorherigen Beschäftigung abhängt. Wenn du während der Krankheitszeit nicht arbeitslos gemeldet bist, wird diese Zeit in der Regel nicht auf die Anspruchsdauer angerechnet. Das bedeutet, dass sich dein Anspruch auf ALG I um die Zeit der Krankmeldung verkürzen kann, da du in dieser Zeit nicht aktiv auf dem Arbeitsmarkt warst. Es ist wichtig, dass du dich nach der Krankmeldung umgehend bei der Agentur für Arbeit meldest, um deinen Anspruch geltend zu machen. Die genaue Berechnung kann jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Dauer deiner vorherigen Beschäftigung und der Höhe deines Verdienstes. Es empfiehlt sich, direkt bei der Agentur für Arbeit nachzufragen, um eine individuelle Auskunft zu erhalten.